Der erweiterte Vorstand unterstützt und berät den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten. Jedes Jahr sollten mindestens 4 erweiterte Vorstandssitzungen abgehalten werden, zu denen der 1. Vorsitzende einlädt und die von ihm geleitet werden. Zu jeder erweiterten Vorstandssitzung kann der Vorstand beratende Mitglieder als Beisitzer hinzuziehen. Der erweiterte Vorstand, mit Ausnahme des Königs, des Prinzgemahls, des Hofmarschalls, sowie des Königsförderkreisverwalters und der Ehrenmitglieder, wird für 3 Jahre von der Generalversammlung gewählt. Dem erweiterten Vorstand gehören, laut Vereinssatzung, folgende Mitglieder an: